Amtsgericht Köln, 2002-12-27, 261 C 393/01

261 C 393/01Gericht erster Instanz27.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 261 C 393/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-27

Aktenzeichen: 261 C 393/01

ECLI: ECLI:DE:AGK:2002:1227.261C393.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 261

Tenor

Die Klage wird abgwiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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