208 C 141/02•Amtsgericht Köln, 2003-03-28, 208 C 141/02
Amtsgericht Köln, 2003-03-28, 208 C 141/02
208 C 141/02Gericht erster Instanz28.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 208 C 141/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-28
Aktenzeichen: 208 C 141/02
ECLI: ECLI:DE:AGK:2003:0328.208C141.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 208
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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