Amtsgericht Köln, 2003-03-28, 208 C 141/02

208 C 141/02Gericht erster Instanz28.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 208 C 141/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-28

Aktenzeichen: 208 C 141/02

ECLI: ECLI:DE:AGK:2003:0328.208C141.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 208

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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