Amtsgericht Köln, 2004-12-07, 146 C 243/03

146 C 243/03Gericht erster Instanz07.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 146 C 243/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-07

Aktenzeichen: 146 C 243/03

ECLI: ECLI:DE:AGK:2004:1207.146C243.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 146

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckungsfähigen Betrages abzuwen-den, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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