261 C 378/04•Amtsgericht Köln, 2005-01-28, 261 C 378/04
Amtsgericht Köln, 2005-01-28, 261 C 378/04
261 C 378/04Gericht erster Instanz28.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 261 C 378/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-28
Aktenzeichen: 261 C 378/04
ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0128.261C378.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 261
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 1.373,14 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Juli 2004 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 25% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 75%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages.
Der Kläger kann seinerseits die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht jene vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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