201 C 386/04•Amtsgericht Köln, 2005-02-22, 201 C 386/04
Amtsgericht Köln, 2005-02-22, 201 C 386/04
201 C 386/04Gericht erster Instanz22.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 201 C 386/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-22
Aktenzeichen: 201 C 386/04
ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0222.201C386.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 201
Tenor
1.Die Beklagte wird verurteilt, die Wohnung im 2. Obergeschoß
rechts des Hauses O. L. Straße 188, Köln zu räumen und geräumt
an die Klägerin herauszugeben.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 3.600,00 € abwenden, sofern nicht die Klägerin in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.
4.Der Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 30.04.2005
bewilligt.
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