Amtsgericht Köln, 2005-03-14, 134 C 559/05

134 C 559/05Gericht erster Instanz14.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 134 C 559/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-14

Aktenzeichen: 134 C 559/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0314.134C559.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 134

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 50,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.10.2005 sowie vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 6,00 Euro und Anwaltskosten in Höhe von 22,75 Euro zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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