Amtsgericht Köln, 2005-03-18, 208 C 503/04

208 C 503/04Gericht erster Instanz18.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 208 C 503/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-18

Aktenzeichen: 208 C 503/04

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0318.208C503.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 208

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 653,27 EUR nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

aus 360,00 EUR seit dem 06.05.2004, in Höhe von 180,00 EU seit dem 04.06.2004 und aus 113,27 EUR seit dem 10.09.2004

zu zahlen; im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 44 %, die

Beklagte 56 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Parteien dürfen die jeweils

gegen sie gerichtete Vollstreckung der Gegenseite durch Sicher-

heitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils

vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende

Seite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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