264 C 357/04•Amtsgericht Köln, 2005-04-14, 264 C 357/04
Amtsgericht Köln, 2005-04-14, 264 C 357/04
264 C 357/04Gericht erster Instanz14.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 264 C 357/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-14
Aktenzeichen: 264 C 357/04
ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0414.264C357.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 264
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil istl vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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