Amtsgericht Köln, 2005-04-22, 261 C 400/02

261 C 400/02Gericht erster Instanz22.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 261 C 400/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-22

Aktenzeichen: 261 C 400/02

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0422.261C400.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 261

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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