261 C 536/04•Amtsgericht Köln, 2005-05-11, 261 C 536/04
Amtsgericht Köln, 2005-05-11, 261 C 536/04
261 C 536/04Gericht erster Instanz11.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 261 C 536/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-11
Aktenzeichen: 261 C 536/04
ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0511.261C536.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 261
Tenor
- Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin
655,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28. Mai 2004 zu zahlen.
-
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 56% und die Beklagten
als Gesamtschuldner zu 44%.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Jede Partei kann die Vollstreckung der Gegenpartei durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden,
wenn nicht die jeweilige Gegenpartei vor der Vollstreckung Sicherheit
in gleicher Höhe leistet.
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