Amtsgericht Köln, 2005-05-11, 261 C 536/04

261 C 536/04Gericht erster Instanz11.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 261 C 536/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-11

Aktenzeichen: 261 C 536/04

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0511.261C536.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 261

Tenor

  1. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin

655,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem

jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28. Mai 2004 zu zahlen.

  1. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 56% und die Beklagten

als Gesamtschuldner zu 44%.

  1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jede Partei kann die Vollstreckung der Gegenpartei durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden,

wenn nicht die jeweilige Gegenpartei vor der Vollstreckung Sicherheit

in gleicher Höhe leistet.

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