261 C 2/05•Amtsgericht Köln, 2005-05-12, 261 C 2/05
Amtsgericht Köln, 2005-05-12, 261 C 2/05
261 C 2/05Gericht erster Instanz12.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 261 C 2/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-12
Aktenzeichen: 261 C 2/05
ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0512.261C2.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 261
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von dem Rest-Anwaltsgebührenanspruch ihrer Prozeßbevollmächtigten in Höhe von 58,19 € aus der Regulierung des Unfalls vom 16.10.2004 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. Februar 2005 freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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