Amtsgericht Köln, 2005-05-18, 220 C 257/04

220 C 257/04Gericht erster Instanz18.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 220 C 257/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-18

Aktenzeichen: 220 C 257/04

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0518.220C257.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 220

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit vor der Vollstreckung in gleicher Höhe leistet.

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