129 C 70/04•Amtsgericht Köln, 2005-06-09, 129 C 70/04
Amtsgericht Köln, 2005-06-09, 129 C 70/04
129 C 70/04Gericht erster Instanz09.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 129 C 70/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-09
Aktenzeichen: 129 C 70/04
ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0609.129C70.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 129
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 866,18 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.04.2004 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 10 %, die Beklagte zu 90 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.