Amtsgericht Köln, 2005-07-28, 129 C 23/05

129 C 23/05Gericht erster Instanz28.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 129 C 23/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-28

Aktenzeichen: 129 C 23/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0728.129C23.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 129

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 2488,-- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.01.2004 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin

zu 14 %, die Beklagte zu 86 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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