71 IN 416/05•Amtsgericht Köln, 2005-08-10, 71 IN 416/05
Amtsgericht Köln, 2005-08-10, 71 IN 416/05
71 IN 416/05Gericht erster Instanz10.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 71 IN 416/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-08-10
Aktenzeichen: 71 IN 416/05
ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0810.71IN416.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 71
Tenor
Der Eröffnungsantrag der Schuldnerin vom 18.07.2005 wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.