Amtsgericht Köln, 2005-08-10, 71 IN 416/05

71 IN 416/05Gericht erster Instanz10.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 71 IN 416/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-08-10

Aktenzeichen: 71 IN 416/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0810.71IN416.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 71

Tenor

Der Eröffnungsantrag der Schuldnerin vom 18.07.2005 wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.

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