264 C 611/04•Amtsgericht Köln, 2005-08-11, 264 C 611/04
Amtsgericht Köln, 2005-08-11, 264 C 611/04
264 C 611/04Gericht erster Instanz11.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 264 C 611/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-11
Aktenzeichen: 264 C 611/04
ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0811.264C611.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 264
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10,00 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 26.08.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar..
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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