Amtsgericht Köln, 2005-08-30, 122 C 129/05

122 C 129/05Gericht erster Instanz30.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 122 C 129/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-30

Aktenzeichen: 122 C 129/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0830.122C129.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 129

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 110 % des vollstreckbaren Gegenforderung abwenden;

wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit

in dieser Höhe leistet.

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