122 C 129/05•Amtsgericht Köln, 2005-08-30, 122 C 129/05
Amtsgericht Köln, 2005-08-30, 122 C 129/05
122 C 129/05Gericht erster Instanz30.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 122 C 129/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-30
Aktenzeichen: 122 C 129/05
ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0830.122C129.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 129
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in
Höhe von 110 % des vollstreckbaren Gegenforderung abwenden;
wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit
in dieser Höhe leistet.
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