201 C 160/05•Amtsgericht Köln, 2005-08-30, 201 C 160/05
Amtsgericht Köln, 2005-08-30, 201 C 160/05
201 C 160/05Gericht erster Instanz30.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 201 C 160/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-30
Aktenzeichen: 201 C 160/05
ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0830.201C160.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 201
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
-
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.
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