585 Ds 258/05•Amtsgericht Köln, 2005-08-30, 585 Ds 258/05
Amtsgericht Köln, 2005-08-30, 585 Ds 258/05
585 Ds 258/05Gericht erster Instanz30.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 585 Ds 258/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-30
Aktenzeichen: 585 Ds 258/05
ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0830.585DS258.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 585
Tenor
Die Angeklagte wird wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10,-- EUR kostenpflichtig verurteilt.
- § 267 StGB -
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