Amtsgericht Köln, 2005-09-28, 126 C 627/04

126 C 627/04Gericht erster Instanz28.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 126 C 627/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-28

Aktenzeichen: 126 C 627/04

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0928.126C627.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 126

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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