201 C 309/05•Amtsgericht Köln, 2005-10-11, 201 C 309/05
Amtsgericht Köln, 2005-10-11, 201 C 309/05
201 C 309/05Gericht erster Instanz11.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 201 C 309/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-11
Aktenzeichen: 201 C 309/05
ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:1011.201C309.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 201
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, einer ordnungsgemäßen und fachmännischen Anbringung einer Parabolantenne an einer vom Beklagten zu bestimmenden, technisch geeigneten Stelle des Anwesens T.straße 6, Köln zuzustimmen.
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Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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