Amtsgericht Köln, 2005-10-11, 201 C 309/05

201 C 309/05Gericht erster Instanz11.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 201 C 309/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-11

Aktenzeichen: 201 C 309/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:1011.201C309.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 201

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, einer ordnungsgemäßen und fachmännischen Anbringung einer Parabolantenne an einer vom Beklagten zu bestimmenden, technisch geeigneten Stelle des Anwesens T.straße 6, Köln zuzustimmen.

  2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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