533 Ds 235/05•Amtsgericht Köln, 2005-11-02, 533 Ds 235/05
Amtsgericht Köln, 2005-11-02, 533 Ds 235/05
533 Ds 235/05Gericht erster Instanz02.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 533 Ds 235/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-02
Aktenzeichen: 533 Ds 235/05
ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:1102.533DS235.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 533
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz kostenpflichtig verwarnt.
Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 130,00 Euro bleibt vorbehalten.
Angewendete Vorschriften: §§ 52 Abs.1 Nr.2d, Abs.3 Nr.4, Abs.6 WaffG, 52, 59 StGB
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