Amtsgericht Köln, 2005-11-23, 113 C 297/05

113 C 297/05Gericht erster Instanz23.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 113 C 297/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-23

Aktenzeichen: 113 C 297/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:1123.113C297.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 113

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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