266 C 558/04•Amtsgericht Köln, 2005-11-24, 266 C 558/04
Amtsgericht Köln, 2005-11-24, 266 C 558/04
266 C 558/04Gericht erster Instanz24.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 266 C 558/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-24
Aktenzeichen: 266 C 558/04
ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:1124.266C558.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 266
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von einem Anwaltsgebührenanspruch der Rechtsanwälte Dr. S. u.a. in Höhe von 87,69 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % oberhalb des Basiszinssatzes ab 6.12.2004 freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.