Amtsgericht Köln, 2005-11-24, 266 C 558/04

266 C 558/04Gericht erster Instanz24.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 266 C 558/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-24

Aktenzeichen: 266 C 558/04

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:1124.266C558.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 266

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von einem Anwaltsgebührenanspruch der Rechtsanwälte Dr. S. u.a. in Höhe von 87,69 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % oberhalb des Basiszinssatzes ab 6.12.2004 freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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