145 C 37/05•Amtsgericht Köln, 2005-11-25, 145 C 37/05
Amtsgericht Köln, 2005-11-25, 145 C 37/05
145 C 37/05Gericht erster Instanz25.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 145 C 37/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-25
Aktenzeichen: 145 C 37/05
ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:1125.145C37.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 145
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 270,00 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 24.11.2004 zu zahlen. Der Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von der Gebührenrechnung des Steuerberaters Lennartz in Höhe von 96,00 Euro netto freizustellen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 34 % und der Beklagte 76 % zu zahlen.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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