Amtsgericht Köln, 2005-11-25, 145 C 37/05

145 C 37/05Gericht erster Instanz25.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 145 C 37/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-25

Aktenzeichen: 145 C 37/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:1125.145C37.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 145

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 270,00 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 24.11.2004 zu zahlen. Der Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von der Gebührenrechnung des Steuerberaters Lennartz in Höhe von 96,00 Euro netto freizustellen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 34 % und der Beklagte 76 % zu zahlen.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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