Amtsgericht Köln, 2005-11-28, 113 C 206/05

113 C 206/05Gericht erster Instanz28.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 113 C 206/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-28

Aktenzeichen: 113 C 206/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:1128.113C206.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 113

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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