Amtsgericht Köln, 2005-12-05, 214 C 391/05

214 C 391/05Gericht erster Instanz05.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 214 C 391/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-05

Aktenzeichen: 214 C 391/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:1205.214C391.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 214

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebeninter-vention tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird gestattet, die Voll-streckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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