207 C 535/05•Amtsgericht Köln, 2005-12-13, 207 C 535/05
Amtsgericht Köln, 2005-12-13, 207 C 535/05
207 C 535/05Gericht erster Instanz13.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 207 C 535/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-13
Aktenzeichen: 207 C 535/05
ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:1213.207C535.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 207
Tenor
Den Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, der Verfügungsbeklagten zu 1) durch Beschluß und der Verfügungsbeklagte zu 2) durch Urteil, das Grundstück C-straße Köln nebst dem darauf befindlichen Einfamilienhaus und Garage an die Verfügungskläger herauszugeben.
Die Gerichtskosten tragen die Verfügungsbeklagten zu 1/3 als Gesamtschuldner und der Verfügungsbeklagte zu 2) zu weiteren 2 /3. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Verfügungsbeklagten jeweils selbst. Die außergerichtlichen Kosten der Verfü-gungskläger tragen die Verfügungsbeklagten zu 52 % als Gesamtschuldner zu und zu weiteren 48 % der Verfügungsbeklagte zu 2).
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Verfügungsbeklagten wird es nachgelassen, die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6000 € abzuwenden, wenn nicht die Verfügungskläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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