Amtsgericht Köln, 2006-05-19, 208 C 556/05

208 C 556/05Gericht erster Instanz19.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 208 C 556/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-19

Aktenzeichen: 208 C 556/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0519.208C556.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 208

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 823,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.01.2006 zu zahlen; im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 46 %, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 54 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die jeweils gegen sie gerichtete Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Seite vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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