Amtsgericht Köln, 2006-06-06, 146 C 300/05

146 C 300/05Gericht erster Instanz06.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 146 C 300/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-06

Aktenzeichen: 146 C 300/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0606.146C300.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 146

Tenor

Unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Amtsgerichts Köln vom 24.1.2006 wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin bis auf die Kosten der Säumnis des Beklagten, die dieser selber trägt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckungsfähigen Betrages ab-zuwenden, sofern nicht der Beklagte seinerseits Sicherheit in gleicher Höhe leis-tet.

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