Amtsgericht Köln, 2006-07-03, 139 C 73/06

139 C 73/06Gericht erster Instanz03.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 139 C 73/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-03

Aktenzeichen: 139 C 73/06

ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0703.139C73.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 139

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreites.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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