Amtsgericht Köln, 2006-08-15, 266 C 72/06

266 C 72/06Gericht erster Instanz15.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 266 C 72/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-15

Aktenzeichen: 266 C 72/06

ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0815.266C72.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 266

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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