Amtsgericht Köln, 2006-08-22, 205 C 407/05

205 C 407/05Gericht erster Instanz22.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 205 C 407/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-22

Aktenzeichen: 205 C 407/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0822.205C407.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 205

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 219,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 04. August 2005 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 56 % die Klägerin, zu 44 % die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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