Amtsgericht Köln, 2006-08-30, 220 C 84/06

220 C 84/06Gericht erster Instanz30.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 220 C 84/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-30

Aktenzeichen: 220 C 84/06

ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0830.220C84.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 220

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 926,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz aus 45,00 € seit dem 5. Mai 2005, aus weiteren 220,00 € seit dem 4. August 2005, aus weiteren 22,00 € seit dem 4. September 2005 und aus dem Rest seit dem 10. Januar 2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu ¾ und die Klägerin zu ¼.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200,00 €.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200,00 € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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