118 C 326/06•Amtsgericht Köln, 2006-09-13, 118 C 326/06
Amtsgericht Köln, 2006-09-13, 118 C 326/06
118 C 326/06Gericht erster Instanz13.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 118 C 326/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-13
Aktenzeichen: 118 C 326/06
ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0913.118C326.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 118
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von restlichen Gebührenansprüchen der Rechtsanwälte C. & T., C-str. in E. gemäß Rechnung vom 10.02.2006 in Höhe von 174,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis-zinssatz seit dem 11.05.2006 freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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