201 C 194/06•Amtsgericht Köln, 2006-10-06, 201 C 194/06
Amtsgericht Köln, 2006-10-06, 201 C 194/06
201 C 194/06Gericht erster Instanz06.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 201 C 194/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-06
Aktenzeichen: 201 C 194/06
ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:1006.201C194.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 201
Tenor
1 Unter Abweisung der Klage wird die Klägerin auf die Widerklage verurteilt, einer Erhöhung der von ihr für die Wohnung im 4. Ober-geschoss des Hauses E. 9 In 50968 Köln zu zahlen-
den Grundmiete auf 410,34 € ab dem 01.06.2006 zuzustimmen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % dos Jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte In entsprechender Höhe Sicherheit leistet.
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