146 C 100/06•Amtsgericht Köln, 2006-10-10, 146 C 100/06
Amtsgericht Köln, 2006-10-10, 146 C 100/06
146 C 100/06Gericht erster Instanz10.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 146 C 100/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-10
Aktenzeichen: 146 C 100/06
ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:1010.146C100.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 146
Tenor
Die Klage wird im Hinblick auf den Klageantrag zu 2. als unzulässig,
im Übrigen als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte
durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckungsfähigen
Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in
gleicher Höhe leistet.
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