Amtsgericht Köln, 2006-11-03, 136 C 207/05

136 C 207/05Gericht erster Instanz03.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 136 C 207/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-03

Aktenzeichen: 136 C 207/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:1103.136C207.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 136

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.834,31 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten aus 2.022,- € seit dem 11.04.2005, aus 93,- € seit dem 28.02.2005 und aus weiteren 1.719,31 € seit dem 14.11.2005 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 1/6 und der Beklagten zu 5/6 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages. Dem Kläger wird gestattet, die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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