261 C 554/05•Amtsgericht Köln, 2006-11-07, 261 C 554/05
Amtsgericht Köln, 2006-11-07, 261 C 554/05
261 C 554/05Gericht erster Instanz07.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 261 C 554/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-07
Aktenzeichen: 261 C 554/05
ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:1107.261C554.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 261
Tenor
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe
von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn
nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe
leistet.
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