Amtsgericht Köln, 2006-11-07, 261 C 554/05

261 C 554/05Gericht erster Instanz07.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 261 C 554/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-07

Aktenzeichen: 261 C 554/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:1107.261C554.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 261

Tenor

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn

nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe

leistet.

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