112 C 372/06•Amtsgericht Köln, 2006-11-17, 112 C 372/06
Amtsgericht Köln, 2006-11-17, 112 C 372/06
112 C 372/06Gericht erster Instanz17.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 112 C 372/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-17
Aktenzeichen: 112 C 372/06
ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:1117.112C372.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 112
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110% des zur Vollstreckung kommenden Betrags abzuwenden, wenn die Beklagte nicht zuvor in entsprechender Weise Sicherheit erbringt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.