Amtsgericht Köln, 2006-11-17, 112 C 372/06

112 C 372/06Gericht erster Instanz17.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 112 C 372/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-17

Aktenzeichen: 112 C 372/06

ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:1117.112C372.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 112

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110% des zur Vollstreckung kommenden Betrags abzuwenden, wenn die Beklagte nicht zuvor in entsprechender Weise Sicherheit erbringt.

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