146 C 196/06•Amtsgericht Köln, 2006-11-28, 146 C 196/06
Amtsgericht Köln, 2006-11-28, 146 C 196/06
146 C 196/06Gericht erster Instanz28.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 146 C 196/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-28
Aktenzeichen: 146 C 196/06
ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:1128.146C196.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 146
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckungsfähigen Betrages ab-zuwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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