Amtsgericht Köln, 2006-11-28, 146 C 196/06

146 C 196/06Gericht erster Instanz28.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 146 C 196/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-28

Aktenzeichen: 146 C 196/06

ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:1128.146C196.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 146

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckungsfähigen Betrages ab-zuwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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