268 C 329/06•Amtsgericht Köln, 2006-12-04, 268 C 329/06
Amtsgericht Köln, 2006-12-04, 268 C 329/06
268 C 329/06Gericht erster Instanz04.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 268 C 329/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-04
Aktenzeichen: 268 C 329/06
ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:1204.268C329.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 268
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der aus dem Urteil zu vollstreckenden Beträge abwenden, wenn die Beklagte nicht vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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