Amtsgericht Köln, 2006-12-19, 119 C 183/06

119 C 183/06Gericht erster Instanz19.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 119 C 183/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-12-19

Aktenzeichen: 119 C 183/06

ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:1219.119C183.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 119

Tenor

wird auf die Erinnerung des Prozessbevollmächtigten des Klägers der Kostenfestset-zungsbeschluß vom 18.10.2006 dahingehend abgeändert, daß von der Beklagten über den bereits festgesetzten Betrag von 142,32 € hinaus weitere 33,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 14.08.2006 an den Kläger zu erstatten sind.

Die Kosten des Erinnerungsverfahrens trägt die Beklagte.

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