119 C 183/06•Amtsgericht Köln, 2006-12-19, 119 C 183/06
Amtsgericht Köln, 2006-12-19, 119 C 183/06
119 C 183/06Gericht erster Instanz19.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 119 C 183/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-12-19
Aktenzeichen: 119 C 183/06
ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:1219.119C183.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 119
Tenor
wird auf die Erinnerung des Prozessbevollmächtigten des Klägers der Kostenfestset-zungsbeschluß vom 18.10.2006 dahingehend abgeändert, daß von der Beklagten über den bereits festgesetzten Betrag von 142,32 € hinaus weitere 33,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 14.08.2006 an den Kläger zu erstatten sind.
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens trägt die Beklagte.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.