Amtsgericht Köln, 2006-12-20, 137 C 458/06

137 C 458/06Gericht erster Instanz20.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 137 C 458/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-20

Aktenzeichen: 137 C 458/06

ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:1220.137C458.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 137

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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