304 F 146/06•Amtsgericht Köln, 2007-03-22, 304 F 146/06
Amtsgericht Köln, 2007-03-22, 304 F 146/06
304 F 146/06Gericht erster Instanz22.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 304 F 146/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-22
Aktenzeichen: 304 F 146/06
ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:0322.304F146.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 304
Tenor
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Töchter K., geb. .1996 und M., geb. 1999, wird auf die Kindesmutter übertragen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Sohn S., geb. am 1997,
wird auf den Kindesvater übertragen.
Im übrigen werden die Anträge der Kindeseltern zurückgewiesen.
Die einstweilige Anordnung vom 24.01.2007 bleibt bis zur Rechtskraft dieser Entschei-dung aufrechterhalten.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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