Amtsgericht Köln, 2007-05-03, 129 C 230/06

129 C 230/06Gericht erster Instanz03.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 129 C 230/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-03

Aktenzeichen: 129 C 230/06

ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:0503.129C230.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 129

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger mit Ausnahme der Kosten des Nebenintervenienten, die dieser selbst trägt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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