Amtsgericht Köln, 2007-05-10, 121 C 398/06

121 C 398/06Gericht erster Instanz10.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 121 C 398/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-10

Aktenzeichen: 121 C 398/06

ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:0510.121C398.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 121

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 165,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %punkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.05.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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