Amtsgericht Köln, 2007-06-15, 201 C 99/07

201 C 99/07Gericht erster Instanz15.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 201 C 99/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-15

Aktenzeichen: 201 C 99/07

ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:0615.201C99.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 201

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagten in entsprechender Höhe Sicherheit leisten.

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