Amtsgericht Köln, 2007-07-06, 261 C 555/05

261 C 555/05Gericht erster Instanz06.07.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 261 C 555/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-07-06

Aktenzeichen: 261 C 555/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:0706.261C555.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 261

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, zu Gunsten des Klägers eine

Versichererwechselbescheinigung gemäß dem von ihr ausge-

stellten Versicherungsschein Nr. 00000

vom 16.11.2002 auf der Basis eines Prämiensatzes für die

Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung von 55% - SF 5 – auszustellen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden,

wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher

Höhe leistet.

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