261 C 555/05•Amtsgericht Köln, 2007-07-06, 261 C 555/05
Amtsgericht Köln, 2007-07-06, 261 C 555/05
261 C 555/05Gericht erster Instanz06.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 261 C 555/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-07-06
Aktenzeichen: 261 C 555/05
ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:0706.261C555.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 261
Tenor
1.Die Beklagte wird verurteilt, zu Gunsten des Klägers eine
Versichererwechselbescheinigung gemäß dem von ihr ausge-
stellten Versicherungsschein Nr. 00000
vom 16.11.2002 auf der Basis eines Prämiensatzes für die
Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung von 55% - SF 5 – auszustellen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden,
wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher
Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.