126 C 148/07•Amtsgericht Köln, 2007-07-11, 126 C 148/07
Amtsgericht Köln, 2007-07-11, 126 C 148/07
126 C 148/07Gericht erster Instanz11.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 126 C 148/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-07-11
Aktenzeichen: 126 C 148/07
ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:0711.126C148.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 126
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in
Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages
abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von
120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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